KFW Förderung 442 - Solarstrom für Elektroautos

Alle Infos auf einen Blick


  • Bis zu 10.200 Euro Zuschuss
  • Für den Kauf und Anschluss von Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher
  • Nur für Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben


* wir sind bemüht die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten. Dennoch sind diese Angaben unverbindlich und beruhen auf den Informationen die Sie selbst auf der Webseite der KfW Bank 

  • Was wird gefördert?

    Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.


    Folgendes wird gefördert:


    ✔ der Kauf einer Ladestation mit min. 11 kW Ladeleistung

    ✔ der Kauf einer neuen PV-Anlage mit min. 5 kWp Spitzenleistung

    ✔ der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit min. 5 kWh Speicherkapazität

    ✔ der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive Installationsarbeiten

    ✔ ein Energiemanagement System zur Steuerung der Gesamtanlage

  • Voraussetzungen für die Förderung

    • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu an.

    • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.

    • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist,  oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt. 

    Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.

    • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden nur Privatpersonen, die

    • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
    • und ein Elektroauto besitzen, oder zum Zeitpunkt des Anrags ein Elektroauto bestellt haben
  • Wie sind die Konditionen?

    Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

    • 600 € für eine normale Ladestation
    • 1.200 € für eine bidirektionale Ladestation
    • 600 € pro kWp bei PV-Anlage - maximal 6.000 €
    • 250 € pro kWh für den Solarstromspeicher - maximal 3.000 €

    Die Kombination dieses Förderprogramms mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

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Infos zu KfW 442

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